Bin zwar spät dran, trotzdem möchte ich darauf hinweisen, dass es mittlerweile ernsthafte Folgen für diese Aktion gibt.
Die BILD-Zeitung hat am 27. April 2005 in dem Artikel „Eine Schlagzeile wird Kult“ ein Foto unserer Mandantin veröffentlicht (Bildzeile: „Blonder Papst-Gruß mit Schlagzeile in Schwarz, Rot, Gold (gelb)“. Eine Kopie des Berichts ist beigefügt.
Diese Veröffentlichung war rechtswidrig. Sie begründet Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüche.
von law blog
Super! Mein vollste Unterstützung! :>